Ehrliche Antworten statt Werbeversprechen
33 Fragen, die uns Kundinnen und Kunden aus Bielefeld, Paderborn, Gütersloh, Minden, Detmold und Herford am häufigsten stellen — zu Kosten, Ablauf, Recht und Sicherheit. Auch dort, wo die Antwort unbequem ist.
Was ein Einsatz kostet, wie der Preis zustande kommt und wann Sie zahlen.
Als Orientierung: Ratten und Mäuse ab 189 Euro, Bettwanzen ab 239 Euro, Kakerlaken und Schaben ab 199 Euro, Wespen und Hornissen je nach Nestlage 189 bis 339 Euro, Ameisen und Silberfische ab 149 Euro, Flöhe und Zecken ab 199 Euro, Marder ab 219 Euro. Tauben und Holzschädlinge kalkulieren wir nach Besichtigung. Das sind Richtwerte ab, keine verbindlichen Endbeträge. Den verbindlichen Betrag erhalten Sie schriftlich nach der Erstinspektion, bevor gearbeitet wird.
Vor Ort bestimmen wir die Art, schätzen den Befallsgrad ein und suchen die Eintrittswege. Berechnet wird eine Anfahrtspauschale von 35 Euro, die vollständig verrechnet wird, sobald Sie uns beauftragen.
OWL ist ein großes Gebiet, von Rahden bis Bad Driburg liegen rund 100 Kilometer. Die Pauschale deckt einen Teil der Fahrtkosten und sorgt dafür, dass Termine ernst gemeint sind. Beauftragen Sie uns, wird sie eins zu eins auf die Rechnung angerechnet — Sie zahlen sie dann faktisch nicht.
Vom Befallsgrad, von der betroffenen Fläche und Anzahl der Räume, von der Zugänglichkeit der Befallsstellen, von der Objektart (Wohnung, Einfamilienhaus, Gewerbeobjekt), von der Anzahl der nötigen Termine, von der Dringlichkeit und von baulichen Besonderheiten wie Hohlräumen, abgehängten Decken oder Estrichdämmungen. Deshalb schauen wir uns die Lage erst an, bevor wir einen Betrag nennen.
Weil niemand seriös durchs Telefon sieht, wie weit ein Befall fortgeschritten ist. Wer am Telefon einen fixen Betrag zusagt, kalkuliert entweder mit großem Sicherheitsaufschlag oder korrigiert später nach oben. Wir nennen Ihnen die Preisspanne offen und machen den verbindlichen Betrag schriftlich, nachdem wir den Befund kennen.
Für Einsätze im 24/7-Notdienst — also nachts, am Wochenende und an Feiertagen — kommt ein Zuschlag von 129 Euro auf den Leistungspreis. Ob ein Notdienst-Einsatz in Ihrem Fall wirklich nötig ist, sagen wir Ihnen am Telefon ehrlich; oft reicht der nächste reguläre Termin völlig aus.
Nach erbrachter Leistung. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, dem eingesetzten Verfahren und dem Behandlungsdatum. Zahlung per Überweisung, Karte oder bar vor Ort. Gewerbekunden rechnen wir auf Wunsch mit Zahlungsziel ab.
Vom ersten Anruf bis zum abgeschlossenen Einsatz — und was Sie selbst vorbereiten.
In fünf Schritten: Erstens Kontakt per Telefon, WhatsApp oder Formular — wir klären Art des Problems, Ort und Dringlichkeit. Zweitens Erstinspektion vor Ort mit Bestimmung der Art und des Befallsgrads. Drittens schriftliches Angebot mit Verfahren, Terminanzahl und Betrag. Viertens die Behandlung nach Ihrer Freigabe. Fünftens Empfehlungen zur Vorbeugung, damit das Problem nicht zurückkommt.
Bei akuten Fällen — Wespennest am Kinderzimmerfenster, Ratten in der Wohnung, Schaben im Gastrobetrieb — streben wir einen Termin noch am selben oder am folgenden Tag an. Reguläre Termine vergeben wir in der Regel innerhalb weniger Werktage. Eine feste Zeitzusage machen wir erst, wenn wir Ihren Ort und die Auslastung des Einsatzteams kennen.
Ein Wespennest ist meist in 30 bis 60 Minuten erledigt. Eine Ameisen- oder Silberfischbehandlung dauert etwa eine Stunde. Ratten- und Mäusebekämpfung mit Köderstationen braucht einen Ersttermin von ein bis zwei Stunden plus Kontrolltermine. Eine Bettwanzenbehandlung ist die aufwendigste: pro Zimmer zwei bis vier Stunden.
Das hängt von der Art ab. Wespen: in der Regel ein Termin. Ameisen und Silberfische: meist ein Termin, gelegentlich eine Nachbehandlung. Nager: Ersttermin plus ein bis zwei Kontrollen im Abstand von etwa zehn Tagen. Bettwanzen und Schaben: fast immer zwei bis drei Termine, weil Eier von der Erstbehandlung nicht erreicht werden. Weitere Termine werden nach Aufwand berechnet — wie viele es voraussichtlich sind, steht im Angebot.
Das sagen wir Ihnen konkret bei der Terminvereinbarung, weil es sich je nach Schädling stark unterscheidet. Bei Bettwanzen: Textilien in verschließbare Säcke, Betten zugänglich machen, nichts vorher wegwerfen und keine Möbel aus der Wohnung tragen — das verschleppt den Befall. Bei Schaben in der Küche: Schränke ausräumen, Lebensmittel verschließen. Bei Nagern: Zugang zu Keller, Dachboden und Versorgungsschächten schaffen.
Zum Ersttermin ja — wir brauchen Ihre Schilderung und Zugang zu allen betroffenen Räumen. Bei Folgeterminen genügt oft eine Zugangsregelung über Hausverwaltung, Nachbarn oder Schlüsselübergabe. Wie lange Räume nach der Behandlung nicht betreten oder gelüftet werden sollten, sagt Ihnen das Einsatzteam vor Ort.
Bei einzelnen Ameisen oder einer Fliege: sicher. Bei Ratten, Bettwanzen, Schaben und Mardern raten wir ab. Frei verkäufliche Produkte sind niedrig dosiert und werden häufig falsch platziert; das Ergebnis ist oft ein teilweise dezimierter Bestand mit erhöhter Resistenz und ein Befall, der sich in Nachbarwohnungen ausbreitet. Bei Ratten kommt hinzu, dass viele Kommunen die Anwendung von Rodentiziden im Freien reglementieren.
Was wir zusagen, was nicht — und welche Pflichten Mieter, Vermieter und Betriebe haben.
Nein, und jeder, der das zusagt, verspricht mehr, als er halten kann. Ein Befall hängt von Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflusses liegen: Nachbarwohnungen, Zuwanderung von außen, bauliche Mängel, Mitwirkung der Bewohner. Was wir zusagen, ist die fachgerechte Durchführung nach dem anerkannten Stand der Technik, mit zugelassenen Mitteln, korrekter Dosierung und Dokumentation. Die Einzelheiten dazu — auch zu Mängelrechten und Mitwirkungspflichten — regeln unsere AGB.
Melden Sie sich. Einzelne Tiere in den Tagen nach einer Behandlung sind bei mehreren Arten fachlich normal und kein Zeichen für Misserfolg — bei Bettwanzen und Schaben schlüpfen Nachkommen aus Eiern, die kein Verfahren sicher erreicht. Wir schauen uns die Lage erneut an und ordnen sie ein. Ob daraus ein kostenpflichtiger Folgetermin wird oder eine Nacharbeit im Rahmen des Auftrags, richtet sich nach der Ursache und nach unseren AGB.
Im Regelfall der Vermieter. Ein Schädlingsbefall gilt nach § 536 BGB als Mangel der Mietsache; die Beseitigung gehört zur Instandhaltungspflicht des Vermieters. Anders liegt es, wenn der Befall nachweislich durch das Verhalten des Mieters verursacht wurde. Wir stellen die Rechnung an den Auftraggeber — wer das ist, klären Sie bitte vorab mit der Gegenseite. Eine Rechtsberatung dürfen und wollen wir nicht ersetzen.
Ja. Mieter trifft eine Anzeigepflicht nach § 536c BGB: Ein Mangel muss dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden — am besten schriftlich und mit Datum. Wer wartet, riskiert, auf den Folgeschäden sitzen zu bleiben, und verliert unter Umständen das Recht auf Mietminderung.
Bei Ratten ja: Viele Städte und Gemeinden in OWL — darunter Bielefeld, Paderborn, Gütersloh, Minden und Herford — verpflichten Grundstückseigentümer über kommunale Satzungen, einen Rattenbefall dem Ordnungsamt anzuzeigen. Zuständig ist die Kommune, in der das Objekt liegt. In Lebensmittelbetrieben kommt die Lebensmittelüberwachung des jeweiligen Kreises hinzu. Bei Bettwanzen, Ameisen oder Silberfischen in Privatwohnungen besteht keine behördliche Meldepflicht.
Ja. Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung mit Datum, festgestellter Art, Befallsumfang, angewendetem Verfahren, eingesetztem Präparat samt Zulassungsnummer und den Hinweisen für die Zeit nach der Behandlung. Für Vermieter, Hausverwaltungen und Versicherungen ist das der Nachweis, dass fachgerecht gehandelt wurde.
Wo wir arbeiten, wann welche Arten auftreten und wie unauffällig ein Einsatz abläuft.
In ganz Nordrhein-Westfalen. Unser Schwerpunkt liegt in Ostwestfalen-Lippe: Bielefeld mit allen zehn Stadtbezirken sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn. Dazu gehören unter anderem Paderborn, Gütersloh, Minden, Detmold, Herford, Bad Salzuflen, Lemgo, Bünde, Lage, Rheda-Wiedenbrück und Bad Oeynhausen. Ob Ihr Ort dabei ist, sehen Sie auf der Seite Einsatzgebiete — oder Sie fragen kurz telefonisch nach.
Der Firmensitz des Auftragnehmers liegt in Berlin; das steht so im Impressum, und wir erfinden dafür keine Adresse in Bielefeld. Vor Ort arbeiten unser Einsatzteam und feste Partnerbetriebe in der Region, die mit den Gegebenheiten in OWL vertraut sind. Auftraggeber, Ansprechpartner und Rechnungssteller bleiben in jedem Fall wir.
Wespen und Hornissen von Mai bis Oktober, mit dem Höhepunkt im August und September. Ameisen ab April, sobald es dauerhaft mild wird. Mäuse und Ratten verstärkt ab Oktober, wenn sie in beheizte Gebäude ziehen. Marder besonders im Frühjahr zur Ranzzeit. Bettwanzen, Schaben und Silberfische kennen keine Saison — sie leben ganzjährig in beheizten Innenräumen und werden gleichmäßig über das Jahr gemeldet.
Wir arbeiten bewusst zurückhaltend: neutrale Fahrzeuge ohne großflächige Beschriftung, Ausrüstung in geschlossenen Behältnissen, keine Gespräche über Ihren Fall im Treppenhaus. Gerade bei Bettwanzen ist Diskretion für viele Kunden der wichtigste Punkt — deshalb ist sie bei uns Standard und kein Aufpreis.
Ja. Termine am frühen Abend und am Samstag sind nach Absprache möglich, ebenso Einsätze im Notdienst rund um die Uhr. Für Gastronomie und Handel legen wir Behandlungen nach Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten, damit der Betrieb nicht unterbrochen werden muss. Für Notdienst-Einsätze gilt der Zuschlag von 129 Euro.
Für Betriebe mit Dokumentationspflicht, Audits und Lebensmittelüberwachung.
Ja — für Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelhandel, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Produktions- und Lagerbetriebe sowie Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften. Bei größeren Objekten arbeiten wir auf Wunsch mit einem festen Monitoringplan statt mit Einzeleinsätzen.
Ja. Schädlingsmonitoring ist Teil der Basishygiene nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Wir legen Monitoringpunkte fest, erstellen einen Stationenplan, führen Kontrollen in vereinbarten Intervallen durch und dokumentieren jeden Befund revisionssicher. Die Unterlagen sind so aufgebaut, dass sie bei einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung oder bei einem IFS- oder BRC-Audit vorgelegt werden können.
Wir priorisieren gewerbliche Akutfälle, weil dort neben dem Hygienerisiko oft eine Betriebsschließung im Raum steht. Behandlung möglichst außerhalb der Öffnungszeiten, Abstimmung mit Ihrem Hygieneverantwortlichen, schriftlicher Befundbericht am selben Tag. Wenn Sie es wünschen, formulieren wir die Maßnahmenbeschreibung so, dass sie direkt an die Behörde weitergereicht werden kann.
Womit gearbeitet wird, was das für Kinder und Tiere bedeutet und wo Naturschutz gilt.
Bei sachgemäßer Anwendung ist die Gefährdung gering — sie ist aber nicht null, deshalb halten wir uns strikt an die Anwendungsvorschriften. Nagerköder kommen ausschließlich in verschlossene, gesicherte Köderstationen, die Kinder und Haustiere nicht öffnen können. Vor der Behandlung sagen wir Ihnen, welche Räume wie lange gemieden und wie lange gelüftet werden soll. Aquarien werden abgedeckt, Terrarien und Bienenvölker vorab besprochen.
Ausschließlich in Deutschland zugelassene Biozidprodukte nach der EU-Biozidverordnung, angewendet in der zugelassenen Dosierung. Je nach Fall sind das Pyrethroide wie Deltamethrin oder Cypermethrin gegen Insekten, Gel-Köder mit Fipronil oder Imidacloprid gegen Schaben und Ameisen, Kieselgur als mechanisch wirkendes Mittel in sensiblen Bereichen und Antikoagulantien in gesicherten Stationen gegen Nager. Welches Präparat mit welcher Zulassungsnummer verwendet wurde, steht in Ihrer Dokumentation.
In vielen Fällen ja, zumindest teilweise. Bettwanzen lassen sich thermisch behandeln, Kieselgur wirkt rein mechanisch, Marder werden über Verschluss der Zugänge und Vergrämung verdrängt, Tauben über Netze und Spikes ausgesperrt, und in Lebensmittelbetrieben arbeiten wir bevorzugt mit Monitoring und Fallen statt mit Ködern. Wenn ein chemiearmer Weg fachlich trägt, schlagen wir ihn Ihnen vor.
Alle heimischen Wespen und Hornissen stehen nach § 39 BNatSchG unter allgemeinem Artenschutz, Hornissen zusätzlich als besonders geschützte Art. Entfernen darf man ein Nest nur bei vernünftigem Grund — etwa bei einer konkreten Gefährdung von Personen, insbesondere von Kindern und Allergikern. Für Hornissennester ist eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Kreises erforderlich. Wo es vertretbar ist, setzen wir auf Umsiedlung statt Abtötung. Wir prüfen das vor jedem Einsatz und sagen Ihnen offen, was zulässig ist.
Nicht sofort und nicht überall — wischen Sie behandelte Sockelleisten, Ritzen und Spaltbereiche in den ersten Wochen nicht feucht ab, sonst entfernen Sie den Wirkstoff, bevor er wirken kann. Arbeitsflächen in der Küche, Spielzeug und Lebensmittelbereiche reinigen Sie dagegen wie gewohnt. Den genauen Zeitrahmen bekommen Sie schriftlich mit der Dokumentation.
Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine fachliche und rechtliche Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses. Preisangaben sind Richtwerte ab; verbindlich ist ausschließlich das schriftliche Angebot nach der Erstinspektion. Es gelten unsere AGB. Weitere Preisdetails finden Sie unter Preise & Kosten, ausführliche Ratgeber im Ratgeber, alle Orte unter Einsatzgebiete.
Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, ob Ihr Fall wirklich ein Notdienst ist oder bis zum nächsten regulären Termin Zeit hat. Notdienst-Zuschlag: 129 Euro.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachtet haben und wo. Wir melden uns zurück und vereinbaren die Erstinspektion.
Zugesagt: Erstinspektion, schriftliches Angebot vor Arbeitsbeginn, fachgerechte Durchführung nach dem anerkannten Stand der Technik mit zugelassenen Präparaten, vollständige Dokumentation, diskrete Anfahrt.
Nicht zugesagt: ein garantiertes Ergebnis, ein verbindlicher Betrag ohne Befund und die Entfernung geschützter Arten ohne die dafür nötige behördliche Genehmigung. Was im Einzelnen gilt, steht in unseren AGB.